SCHLOSSBERGHOTEL GREIZ AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schlossberghotel Greiz

 

  • Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/ oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Andere AGB als die des Schlossberghotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Schlossberghotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sollten im Beherbergungsvertrag andere Bedingungen vereinbart sein, gelten diese.
  • Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen dem Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als 4 Monate oder sind aufgrund überdurchschnittlicher Inflation / Kostensteigerungen, Preissteigerungen erfolgt, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.
    Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.
  • Reservierungen – auch solche zugunsten eines Kunden, der Reiseveranstalter ist-, die zunächst nur das Hotel binden (Optionen), wandeln sich in feste Buchungen um, wenn der Kunde nicht innerhalb der im Reservierungsvertrag vorgesehenen Frist den Rücktritt von der Reservierung erklärt. Ist keine Frist vereinbart worden, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.
  • Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist ein Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später als 24 Stunden vor Anreise vom Kunden storniert wird (§552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10%, bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft plus Verpflegung und Zusatzleistungen in einer Summe) 25% des vereinbarten Preises. Für sonstige Leistungserbringung (d.h. Miete der Konferenzräume, für zusätzliche Leistungen, insbesondere Beköstigungen bei Veranstaltungen) bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruches des Hotels auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang dieser Geschäftsbedingungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  • Das Hotel behält sich das Recht vor, bei einer Buchung ab 5 Übernachtungen oder von mindestens 10 Zimmern eine Vorauszahlung über 50 % des vereinbarten Entgeltes vor Antritt der Reise oder am Anreisetag zu verlangen.
  • Der Kunde hat dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer spätestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen dann weniger Teilnehmer, hat der Kunde nach der mitgeteilten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmer abgerechnet.
  • Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, anderenfalls über 18.00 Uhr, hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
  • a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.
    b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendungen derselben.
    c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  • Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Schlossgarage gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
  • Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff. 7 und §§701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarungen. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist – abgesehen von den §§ 701 ff. BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzungen und unerlaubter Handlungen.
  • Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.), bei Rufgefährdung für das Hotel und deren Betrieb aufgrund politischer oder religiöser Gesinnung vom Kunden oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadenersatz, zusteht.
  • Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils dem Kunden nachzuweisen ist.
  • Sollten nach Ende einer Veranstaltung, innerhalb von 12 Stunden nicht alle Gegenstände des Kunden abgeholt sein, erfolgt eine Lagerung im Hotel, wofür der Kunde eine Gebühr in Höhe der Miete für den benutzten Raum schuldet.
  • Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich – rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA – Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu zahlen.
  • Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Sachen ( insbes. für Veranstaltungen) von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe, soweit nichts anderes vereinbart, der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
  • Das Hotel behält sich das Recht vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein Korkengeld zu berechnen.
  • Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/ oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgeprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
  • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne daß der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zu bemühen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten der Ort des Hotels.
  • Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinne möglichst nahekommen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten der Ort des Hotels.

 

Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Anspruch des Hotels entsprechend Ziffer 4 dieser Bedingungen beträgt zur Zeit:

Kalendertag vor der Veranstaltung    Anspruch des Hotels
bis 30 Tage vor Anreise Berechnung der Miete 8 %
bis 20 Tage vor Anreise Berechnung der Miete 30 %
bis 10 Tage vor Anreise Berechnung der Miete 50 %
bis 3 Tage vor Anreise Berechnung der Miete 70 %
bis 48 Stunden vor Anreise Berechnung der Miete 100 %

 

Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gemäß Ziffer 1.